Eine Zusammenarbeit bedeutet natürlich auch die Einhaltung von Spielregeln. Eine, wenn auch nur simple Produktion sprengt schnell den finanziellen Rahmen ab 800,- EUR. Das bitten wir zu bedenken. Ein Tag im Studio verursacht Grundkosten von rund 1000,- EUR. Der Arbeitsaufwand ein Projekt zu planen, dann die Nachbearbeitung umfassen meist die 3-5 fache Zeit, als das Shooting selbst. Entsprechend sind unsere Regeln eindeutig formuliert. Diese Kosten müssen wir natürlich refinanzieren, entweder in der Nutzung als Eigenwerbung oder auch Verkauf des Bildmaterials. Wie wir das handhaben erklären wir hier (Nachfolgender Text ist keine Zusage oder Regelung! Es soll nur den üblichen Vertraglichen Rahmen erläutern) Generell gilt, kein Vertrag, keine Nutzungsrechte! Es gilt im Zweifel ausschliesslich der Vertrag.:
Nutzung Fotograf:
- Eigenwerbung in Publikationen, eigener Webseite sowie sozialen Medien.
- Publikationen in Ausstellungen, Wettbewerben ggf. Museen usw.
- Verkauf von Kunstdrucken, Kalender (Eigenwerbung oder eben ohne Werbebezug)
- Kein Verkauf von Nutzungsrechten. Die Kontrolle über die Nutzung des Bildmaterial geben wir nicht aus der Hand.
- Wir wollen weder uns noch euch in einem Umfeld wieder finden, wo wir uns nicht Identifizieren können und wollen.
- Keine Nutzung des Bildmaterials im politischen Umfeld
- Keine Nutzung im eindeutig „erotischem“ Umfeld.
- Keine Nutzung für Werbung 3.
Abweichungen werden vorher vereinbart.
Was dürft Ihr:
- Verwendung als Profilbild
- Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken, Facebook, Instagram usw.
- Nutzung für die Modellagentur (Eigenwerbung) und eurer eigenen Webseite.
- Kein Verkauf des Bildmaterials und kommerzielle Nutzung ohne Freigabe durch uns.
- Nutzung für Publikationen in Magazinen, nur nach Absprache und Freigabe durch uns.
Woran müsst Ihr euch halten?
- Urheberangabe: Min. eine der folgenden Punkte
- Namensnennung der Urhebers i.d.R. Matthias Weiss
- Verlinkung zu Instagram oder Facebook. (Wir freuen uns natürlich wenn euch das Bildmaterial gefällt, das bekommen wir natürlich auch gerne mit)
- Verlinkung Webseite http://www.studio12-3.photo
- Weitergabe des Bildmaterials
- Weitergabe des Bildmaterials an 3. ist nicht erlaubt. Weitergabe von Nutzungserlaubnis ist ausgeschlossen.
- Keine Veröffentlichung ohne Release / TfP Vertrag!
- Ihr dürft ohne einen gültigen Vertrag das Bildmaterial grundsätzlich nicht veröffentlichen. Für jedes Shooting gilt ein eigener Vertrag. Die Erteilung einer Freigabe kann bedingt von geplanten Veröffentlichung etwas dauern.
- Die Veröffentlichung wird deshalb untersagt, weil häufig damit verbunden neue Ideen in Umlauf kommen, welche wir noch nicht veröffentlicht haben möchten. Wir stehen für geplante Strecken in Magazinen selbst in der Pflicht etwas „Neues“ zu veröffentlichen. Vorab Publikationen stören hierbei oder verhindern sogar Publikationen. Letzteres ist ein zu regulierender Schaden.
- Keine Bearbeitung durch euch selbst oder durch 3. des Bildmaterials.
- Alle Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung als Vertrag. Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig.
Allgemein:
Wir lassen automatisiert prüfen, wie und ob unsere Arbeiten vertragsgemäss genutzt werden. Der Hintergrund ist zunächst, dass wir natürlich nicht wollen, dass 3. das Bildmaterial für Ihre Zwecke verwerten und sich an unseren Aufwänden „bereichern“. Dieser Prozess ist Extern vergeben und wir kümmern uns nicht weiter darum. Daher denkt bitte an die Urheberkennzeichnung. Für Fälle wo es nicht geht, finden wir sicherlich eine Lösung.
Vielen Dank für euer Verständnis.